Die Rubrik „Recht interessant!“ beschäftigt sich in regelmäßigen Abständen mit spannenden Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.
1. Müssen Verträge eigentlich schriftlich geschlossen werden?
Eindeutige Antwort: nein! Entgegen der allgemeinen Meinung können so ziemlich alle Verträge - mit ganz wenigen Ausnahmen - auch mündlich oder durch einfache Handlung geschlossen werden. So stellt z.B. der Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt („Ware gegen Geld“) nichts anderes als einen klassischen Kaufvertrag dar. Auch ein Auto beispielsweise kann mündlich gekauft werden. Wichtig für einen Kaufvertrag sind die Mindestvoraussetzungen: Kaufpreis und Kaufgegenstand.
Aber Vorsicht: Um im Nachhinein Ärger zu vermeiden, sollte bei größeren Anschaffungen immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden.
Übrigens: Auch Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden.
2. Kann ich gekaufte Gegenstände, die mir nicht gefallen immer einfach zurückgeben?
Eindeutige Antwort: nein, das geht nicht immer. Grundsätzlich steht privaten Käufern, sog. Verbrauchern ein Widerrufsrecht beim Onlinekauf in den meisten Fällen zu. Kauft man hingegen im Laden, ist es reine Kulanz des Verkäufers, ob er die Ware zurücknimmt. Anders hingegen sieht dies aus, wenn die Sache einen Mangel aufweist. Dann muss auch der Laden um die Ecke den Gegenstand zurücknehmen und gegen einen neuen austauschen. Das Zurückgeben wegen Nichtgefallen geht aber grundsätzlich nur beim Kauf im Internet und dort auch nur zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Verkäufer.
3. Darf der Verkäufer mich bei Mängeln auf den Hersteller und dessen Garantie verweisen?
Eindeutige Antwort: nein, darf er nicht. Der Kaufvertrag besteht mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller. Zu unterscheiden ist hier die Garantie des Herstellers - wobei eine Garantie immer eine freiwillige Leistung darstellt - und der gesetzlichen Gewährleistung durch den Verkäufer. Der Verkäufer ist bei Mängeln immer der erste Ansprechpartner und kann sich nicht einfach durch Verweis auf die Garantie des Herstellers aus der Verantwortung ziehen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulz berät Sie in allen Punkten rund um das Thema Vertragsrecht. Mit schwerpunktlicher Ausrichtung stehen wir unseren Mandanten zu allen Fragen auf diesem Gebiet zur Seite.
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