Allgemeines Zivilrecht
Auch in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie.
Zivilrechtliche Angelegenheiten
Kaufverträge im Geschäft, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Leasingverträge - Verträge begegnen jedem von uns tagtäglich und in den unterschiedlichsten Formen. Aus diesem Grund gehört das allgemeine Vertragsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei zum Tagesgeschäft.
Ein Vertrag ist dabei ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien, in dem diese ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festlegen. Zum allgemeinen Vertragsrecht gehört nicht nur das Zustandekommen eines Vertrages, sondern auch seine Durchführung und Beendigung und die damit jeweils verbundenen Pflichten.
Wichtig dabei ist, dass ein Vertrag – mit wenigen Ausnahmen – nicht schriftlich geschlossen werden muss. Bereits beim Zustandekommen eines Vertrages kann es daher zu massiven Problemen kommen. Nicht zuletzt können auch bei der Beendigung des Vertrages Probleme entstehen - beispielsweise bei der Frage nach der Möglichkeit eines rechtswirksamen Widerrufs oder der korrekten Einhaltung der Kündigungsfrist. Immer wichtiger werden dabei Verträge, die über das Internet geschlossen werden. Gerade hier bestehen für den Verbraucher weitergehende Rechte.
Durch unsere tägliche Erfahrung kennen wir uns im allgemeinen Zivilrecht aus. Wir erstellen oder Begutachten regelmäßig Verträge aus den verschiedensten Bereichen. Aufgrund der Weite dieses Rechtsgebietes sprechen Sie uns einfach auf Ihr individuelles Problem an.
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Kaufvertrag
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Mängelgewährleistung
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Kündigung
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Rücktritt vom Vertrag
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Werkvertrag
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Minderung des Kaufpreises
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Anfechtung des Vertrages
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Täuschung
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Dienstvertrag
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Schadenersatz
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Fristsetzung
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Falschlieferung
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Widerruf
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Internetkauf
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Sachmangel
Greifen Sie hier auf unser jahrelanges Fachwissen zurück und lassen Sie sich von uns in Ihrem speziellen Fall helfen.