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Verkehrsrecht

Aufgrund fachanwaltlicher Spezialisierung im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir Sie kompetent und engagiert in Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit.

 



Verkehrsunfallabwicklung

Ein Unfall geschieht in den meisten Fällen völlig unvorhergesehen und wirft viele Fragen auf: Welche Rechte habe ich eigentlich? Was steht mir tatsächlich zu? Wie muss ich konkret vorgehen? Wird mir ein Mietwagen bezahlt? Muss ich reparieren lassen oder kann ich auch das Geld nehmen? Steht mir ein Schmerzensgeld zu? All diese und noch viel mehr Fragen beantworten wir Ihnen gerne und übernehmen die komplette Unfallabwicklung für Sie – und das Beste: bei einem unverschuldeten Unfall zahlt uns die gegnerische Versicherung. Es entstehen Ihnen also keine Kosten. Wir vertreten Mandanten hierbei im Raum Heidelberg und Mannheim sowie im gesamten Bundesgebiet.

Unter anderem beraten wir Sie im Bereich der Verkehrsunfallabwicklung zu folgenden Themen:


 

  • Unfallabwicklung und -regulierung

  • Schmerzensgeld

  • Nutzungs- und Verdienstausfall

  • Schadenersatz

  • Haushaltsführungsschaden

  • Mietwagen

  • Gutachterkosten

  • Fiktive Abrechnung

  • Werkstattkosten

  • Behandlungskosten

  • Nutzungsausfall

  • Wertminderung


 

Fahrzeugkauf und Mängelgewährleistung

Fahrzeugkauf ist Vertrauenssache. Nicht selten geht es um mehrere zehntausend Euro, die für ein neues Fahrzeug aufgebracht werden müssen. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Fahrzeug sich später als „Montagsauto“ oder Unfallwagen entpuppt. Welche Rechte Ihnen zustehen und was in einem solchen Fall zu tun ist, erläutern wir Ihnen gerne und übernehmen die oftmals unliebsame Korrespondenz mit der Gegenseite. In vielen Fällen sind unsere Leistungen dabei durch die Gegenseite zu zahlen, sodass Ihnen hier keine Kosten entstehen.

Hier beraten wir Sie im Bereich des Fahrzeugkaufs und der Mängelgewährleistung zu folgenden Themen:


 

  • Allgemeines Fahrzeugrecht

  • Verkehrsvertragsrecht (Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf)

  • Fahrzeugmängel

  • Gewährleistungs- und Garantieangelegenheiten

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Minderung des Kaufpreises

  • Schadenersatz

  • Oldtimerrecht

  • Fehl- und Falschlieferung


 

Verkehrsstrafrecht

Mit dem Strafrecht möchte niemand gerne in Berührung kommen. Wenn die Polizei dann vor der Tür steht und Sie einer verkehrsrechtlichen Straftat bezichtigt ist die Sorge und die Panik groß. Zu allererst: Sagen Sie niemals etwas vor Ort und versuchen Sie sich nicht zu rechtfertigen. Machen Sie hier unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Alles andere regeln wir für Sie. Ein falsches Wort oder eine falsche Aussage kann hier bereits zu erheblichen und empfindlichen Strafen führen. Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und versuchen Strafen zu Ihren Gunsten zu mindern oder Einstellungen der Verfahren zu erwirken.

In diesem Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie zu folgenden Themenbereichen:


 

  • Fahrerflucht, Unfallflucht

  • Alkohol oder Drogen am Steuer

  • Straßenverkehrsgefährdung

  • Fahren ohne Führerschein/Versicherungsschutz

  • Fahren mit falschem oder ungültigem Kennzeichen

  • Versicherungsbetrug

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • Nötigung (z. B. zu dichtes Auffahren)

  • Unterlassene Hilfeleistung

  • Beleidigung

  • Körperverletzung

  • Sicherstellung des Führerscheins

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Durchsuchung


 

Bußgeldangelegenheiten und Punkte

Mal eben geträumt und nicht auf den Tacho geschaut oder dem Vordermann zu dicht aufgefahren. Versehentlich eine Feuerwehreinfahrt zugeparkt oder die Ladung falsch gesichert? Jeder Autofahrer kennt Situationen aus dem verkehrsrechtlichen Alltag. Oftmals drohen hier hohe Bußgelder, Punkte und schlimmstenfalls ein Fahrverbot von mehreren Monaten. In vielen Fällen hängt in unserer mobilen Gesellschaft die Existenz vom Führerschein ab. Wir beraten und vertreten Sie hier vor den zuständigen Behörden und Gerichten. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit verkehrstechnischen Gutachtern können wir beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen auch auf technischem Wege auswerten und Sie daher noch effektiver gegen Vorwürfe der Bußgeldbehörden verteidigen.

In diesem Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie zu folgenden Themenbereichen:


 

  • Bußgeldbescheide

  • Rotlicht-, Geschwindigkeits-, Abstandsverstöße

  • Alkohol am Steuer

  • Punkte in Flensburg

  • Verletzung der Vorfahrt

  • Ladungssicherung und Überladung

  • Fahrtenbuchauflage

  • Parkverstoß

  • HU- und TÜV Verstöße



Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht ist vielen unbekannt. Wer seinen Führerschein erstmal hat, behält ihn regelmäßig bis er nicht mehr fahren kann. Anders hingegen, wenn Alkohol, Drogen oder körperliche und/oder geistige Mängel auftreten. Dann tritt fast immer die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan. Der wichtigste Unterschied zu den Bußgeldbehörden ist, dass die Verwaltungsbehörde hier keine Fahrverbote verhängt, sondern die gesamte Fahrerlaubnis entziehen kann. Im Gegensatz zum Fahrverbot erlangt der Fahrer den Führerschein nach Ablauf nicht automatisch wieder, sondern muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. In vielen Fällen ist eine Wiedererlangung erst nach mehreren Jahren möglich - für viele Autofahrer eine Horrorvorstellung.
Wir vertreten Sie hier gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, führen sämtliche Korrespondenz und versuchen Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten.

In diesem Bereich helfen wir Ihnen zu folgenden Themenbereichen:


 

  • Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) und Fahrerlaubnis

  • Medizinisches Attest

  • Punkte FAER

  • Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Cannabiskonsum

  • Drogen

  • Alkohol

  • Fahreignung

  • Fahrtenbuchauflage

  • Fahranfänger

  • Probezeit



Egal in welchem Bereich des Verkehrsrechts Sie Hilfe suchen: Vertrauen Sie auf unsere fachanwaltliche Spezialisierung in diesem Gebiet. Egal ob es um einen Verkehrsunfall, eine Bußgeldangelegenheit oder Ihre Fahrerlaubnis geht – wir setzen uns engagiert für Sie ein und versuchen eine für Sie akzeptable Lösung zu finden. Dabei arbeiten wir mit erfahrenen Gutachtern und notfalls mit den Behörden zusammen, sofern dies zur Lösung Ihres Problems hilfreich ist. Sie können sich auf uns verlassen. Punkt.

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