Mal eben nicht aufgepasst oder in Eile und schon ist es passiert: Sie sind dem Gegner ins Auto gefahren. Der Schaden ist zum Glück nur gering, die Beschädigung kaum sichtbar. Da die Zeit sowieso knapp ist, wird schnell ein Zettel mit Namen und Telefonnummer an der Scheibe des anderen Fahrzeugs mit der Bitte hinterlassen, sich doch zu melden. Danach fahren Sie mit gutem Gewissen davon.
Und hier beginnt der Ärger. Sie haben gerade eine Straftat begangen. Das sog. unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im Strafgesetzbuch geregelt. Der Paragraph sagt aus, dass mit Geld oder Freiheitsstrafe bestraft wird, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne zugunsten des anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person sowie der Art der Beteiligung zu ermöglichen. Klingt ziemlich hart und ist es auch. Sie werden nun entgegnen, dass Sie ja den Zettel mit Namen und Nummer hinterlassen haben, um jene Feststellungen zu ermöglichen.
Aber Vorsicht: das reicht definitiv nicht aus!
Der Zettel könnte durch Regen verblassen oder vom Wind weggeweht werden. Deshalb besteht die Pflicht eine angemessene Zeit, welche je nach Einzelfall bis zu ungefähr einer Stunde dauern kann zu warten, ob der Besitzer des anderen Autos nicht doch noch auftaucht. Tut er dies nicht und die Zeit ist verstrichen, sollte in jedem Fall umgehend die Polizei verständigt werden. Für den Schaden kommt die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung auf. Wer dennoch davon fährt ohne die Feststellungen zu ermöglichen, riskiert nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern ab einem Schaden von etwa 1.300,00 EUR am anderen Fahrzeug auch einen Fahrerlaubnisentzug von mehreren Monaten. Außerdem kann die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung Sie in Regress nehmen und zumindest einen Teil des Geldes von Ihnen zurückfordern. Dies kann existenzbedrohend sein.
Sollten Sie dennoch in eine solche Konstellation geraten sein ist es vor allem wichtig von seinem Schweigerecht gegenüber den ermittelnden Behörden Gebrauch zu machen. Oftmals existieren keine Zeugen für das Unfallgeschehen, sodass die Tat in vielen Fällen nur durch die eigene belastende Aussage nachgewiesen werden kann.
Damit es gar nicht so weit kommt, halten Sie sich an die Grundregel: Warten und die Polizei verständigen. Sollten Sie dennoch in eine Situation geraten, in denen Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen wird, wenden Sie sich umgehend an einen qualifizierten Anwalt.
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