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Der unverschuldete Verkehrsunfall

Aktualisiert: 27. Jan. 2019


Ein kurzer Augenblick und schon ist es passiert: Der Hintermann ist Ihnen aufs Auto gefahren. Kein Problem, er gibt es gleich zu, die Polizei erteilt ihm ein Verwarnungsgeld und die Versicherungsdaten haben Sie auch schon erhalten.

Als sich dann sogar die gegnerische Versicherung innerhalb weniger Stunden meldet und die Abwicklung so einfach und angenehm wie nur irgendwie möglich machen möchte und der Unfallgegner ja nett und zuvorkommend Ihnen gegenüber war – es sich beim Unfall auch nur um einen Blechschaden handelt - denken die meisten, ein Rechtsanwalt wäre da völlig unangebracht und sprichwörtlich „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.


Nachdem Sie den Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragt haben, reicht dieser nach kurzer Zeit das Gutachten bei der Versicherung für Sie ein. Auf mehrmalige Nachfrage erhalten Sie Wochen später die Information, dass die Sache in Bearbeitung sei. Was man Ihnen hier nicht verrät ist, dass das von Ihnen eingereichte Gutachten durch die Versicherung nunmehr einer intensiven Prüfung unterzogen wird. Man sucht nach Wegen und Möglichkeiten, die Reparaturkosten zu drücken – und findet sie.

Von den ursprünglich im Gutachten veranschlagten Reparaturkosten bleiben am Ende mehr als die Hälfte unbezahlt.


Der von der gegnerischen Versicherung errechnete Betrag wird Ihnen auf Ihr Konto zur Anweisung gebracht. Zwischenzeitlich haben Sie das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Da das Gutachten, welches Sie eingereicht haben als solches ja nach Ansicht der gegnerischen Versicherung nicht brauchbar war, sieht sich die Versicherung leider gezwungen auch hier nicht die volle Summe zu erstatten. Die 2/3, die man zahlen möchte hat man Ihnen aber ebenfalls großzügig überwiesen.


Und jetzt beginnt der Ärger für Sie:


Der Sachverständige, mit dem Sie (und nicht die Versicherung des Schädigers) einen Vertrag geschlossen haben möchte plötzlich das letzte Drittel – berechtigterweise – von Ihnen erstattet haben. Und auch die Werkstatt klopft einige Zeit später an die Tür und verlangt die Zahlung der Differenz der Reparaturkosten. Denn auch hier haben Sie (und nicht die Versicherung des Schädigers) den Vertrag mit der Werkstatt über die Reparaturleistung geschlossen. Und auch diese wird sich daher an Sie halten und das Geld von Ihnen einfordern.

Schnell wird so aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine teure Angelegenheit von mehreren hundert oder gar tausend Euro, die im Nachgang von Ihnen getragen werden sollen/müssen.


Und hier kommen wir ins Spiel:


Wir setzen Ihre Ansprüche von Anfang an konsequent und vollständig durch. Wir sorgen dafür, dass auch der letzte Cent durch die gegnerische Versicherung bezahlt wird. Dabei zahlt der gegnerische Versicherer Ihnen – als Geschädigtem des Verkehrsunfalles – und nicht der vielleicht nette Unfallgegner die Kosten unserer Beauftragung. Lassen Sie sich also von Anfang an von Spezialisten beraten und profitieren von unserem Fachwissen in der Unfallabwicklung.


Sie sind sich immer noch unsicher? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung um zu erfahren, ob ein Vorgehen hier Sinn macht und ob wir Ihnen helfen können.



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